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Zulassung

Quadtour Die Quads werden zumeist im Ausland von Yamaha, Kawasaki oder Polaris hergestellt und gelangen meist als reines Geländefahrzeug nach Europa. Diese sind in Europa nicht für die Straßennutzung zugelassen, so dass die Importeure diese umrüsten müssen. Hierbei werden vor allem Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Standlicht, Tacho, eine zweite Hauptbeleuchtungsanlage und eine Anhängerkupplung nach der EC-Norm angebaut. Dadurch erhalten die Quads die Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschinen. Da es für Benzinmotoren in dieser Kategorie keine Grenzwerte gibt entfällt die Abgasuntersuchung.

Viele Einsteigerfahrzeuge bis 300 ccm, vor allem aus Taiwan und China werden serienmäßig mit COC-Papieren und den genannten Anbauteilen geliefert.

Zum Fahren von Quads ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B (bis 1998: Klasse 3) und ein Mindestalter von 18 Jahren wie für PKW nötig. Eine Sonderregelung gibt es für Quads mit einem Hubraum bis 50 cm³. Diese können auch schon 16jährige mit einem Führerschein der Klasse S fahren.

Quads dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren. Zum Befahren auf forstwirtschaftlichen Wegen benötigt man eine Genehmigung. Das Fahren in freier Natur mit motorisierten Fahrzeugen ist unzulässig.

Versteuert wird ein Quad zumeist wie ein PKW abhängig vom Hubraum.
Das gilt auch für die meisten Versicherungen bei einem Hubraum über 50 ccm.

Beim Fahren mit einem Quad besteht seit dem 21.12.05 in Deutschland Helmpflicht. Auch in Österreich und der Schweiz müssen Helme getragen werden.

Weitere Pflicht ist ein zugelassener Verbandkasten und ein Warndreieck. Diese gibt es in angepassten Maßen für Quads im Fachhandel. Es kann ansonsten bei Kontrollen zu einer kostenpflichtigen Verwarnung führen.

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